Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird Sie bei der Übernahme des Mandates über die Grundsätze seiner Rechnungsstellung informieren und mit Ihnen in der Regel eine Vereinbarung über das Honorar treffen. Auch ein derartiges Erstgespräch ist in der Regel kostenpflichtig.
Üblicherweise werden Honorare vereinbart, welche nach dem Zeitaufwand berechnet werden. Dabei kommen Stundenansätze zwischen Fr. 180.– bis Fr. 400.– zur Anwendung. In Einzelfällen, insbesondere bei hohen Interessewerten, bei fremdsprachigen Akten, bei sehr grossem Aktenmaterial, bei Dringlichkeit oder bei besonderen Schwierigkeiten (Spezialkenntnisse) werden diese Stundenansätze bis auf das Doppelte erhöht. Es kommt auch vor, dass zum Stundenansatz zusätzlich ein Honorarzuschlag in Prozenten des Interessewertes vereinbart wird.
Bei Streitfällen vor Gericht wird teilweise anstelle des
Honorars nach Zeitaufwand eine Honorarberechnung nach dem Streitwert, analog
der für die Parteientschädigung massgeblichen Tarifordnung für die Anwältinnen
und Anwälte (SGS 178.112), vereinbart.
Eine allfällige Parteientschädigung, welche Ihnen im Falle des vollständigen Obsiegens von der Gegenseite geschuldet ist, deckt in vielen Fällen das Honorar, welches Ihre Anwältin/Ihr Anwalt mit Ihnen vereinbart hat, nicht vollständig.
Auslagen für Telefonate, Porti, Reisespesen und dgl. sowie die Mehrwertsteuer werden in der Regel zusätzlich in Rechnung gestellt.
Fehlt es an einer Honorarvereinbarung, so ist die vorerwähnte Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte gemäss § 15 Abs. 3 Anwaltsgesetz Basel-Landschaft (SGS 178) auch für die Berechnung des Honorars Ihrer Anwältin oder Ihres Anwaltes anwendbar.
Fragen zu Ihrer konkreten Honorarvereinbarung wird Ihnen Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt gerne beantworten.
Falls Sie in einem gerichtlichen Verfahren finanziell nicht in der Lage sind, einen Anwalt zu bezahlen, können Sie ein Gesuch um Bewilligung der
unentgeltlichen Prozessführung stellen. Dieses wird bewilligt, sofern Ihre
finanziellen Verhältnisse tatsächlich prekär sind, Ihre prozessuale Lage nicht
aussichtslos erscheint und eine anwaltliche Vertretung geboten erscheint. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

